Schwanz GmbH

Die Schwanz GmbH ist ein Anbieter von Elektronikbauteilen in Hildesheim. Sie bietet ihren Kunden eine breite Palette von Produkten und Dienstleistungen an und legt großen Wert auf die Einhaltung von Lieferfristen und die Qualität ihrer Produkte.

Philipp-Reis-Straße 4, 31137 Hildesheim

Die Schwanz GmbH ist ein Anbieter von Elektronikbauteilen mit Sitz in Hildesheim. Das Unternehmen bietet seinen Kunden eine breite Palette von Produkten und Dienstleistungen an, darunter auch die Lieferung von Elektronikbauteilen und die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Elektronik. Die Schwanz GmbH legt großen Wert auf die Einhaltung von Lieferfristen und die Qualität ihrer Produkte. Die Geschäftsbedingungen der Schwanz GmbH gelten für Lieferungen und Leistungen im Geschäftsverkehr mit Unternehmern. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als die Schwanz GmbH ihnen ausdrücklich zugestimmt hat. Die Angebote der Schwanz GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Die Vergütung für die Produkte und Dienstleistungen der Schwanz GmbH ist in vollem Umfang binnen 20 Tagen ab Zugang der Rechnung oder Zugang des hergestellten Produkts netto fällig. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft bzw. dem Kunden steht offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Abnahme der Arbeiten zu. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn der Kunde fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag (einschließlich etwaig geleisteter Zahlungen) in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der - mit Mängeln behafteten - Lieferung bzw. Arbeiten steht. Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden ist die Schwanz GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen. Die Schwanz GmbH behält sich vor, die Ware bei Dritten zu beziehen. Hierzu bleibt die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten. Die Schwanz GmbH hat Sachmängel der Lieferung, welche sie von Dritten bezieht und unverändert an den Kunden weiterliefert, nicht zu vertreten, die Verantwortlichkeit bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Die Einhaltung von Lieferfristen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernder Fertigungsunterlagen voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, verlängern sich die Fristen angemessen. Die Schwanz GmbH haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der Schwanz GmbH oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Kunden ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in Satz 5 dieser Bestimmung aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Im Übrigen wird die Haftung der Schwanz GmbH wegen Verzögerung der Leistung für den Schadensersatz neben der Leistung auf 5 % und für den Schadensersatz statt der Leistung auf 10 % des Wertes der Leistung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind - auch nach Ablauf einer der Schwanz GmbH etwa gesetzten Frist zur Leistung - ausgeschlossen. Die vorstehenden Begrenzungen gelten nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

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